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02.10.07 Zum fehlerhaften Zulassungsverfahren an der Uni Hohenheim

Pressemitteilung: Die ganze Wahrheit ist immer noch nicht heraus

Den Geschädigten ist ein Studienplatz anzubieten
Rechtssicherheit und Transparenz der Auswahlverfahren müssen künftig sichergestellt werden

1. Die ganze Wahrheit ist immer noch nicht heraus

Nach wie vor hat die Uni Hohenheim nicht das gesamte Ausmaß der Fehler beim diesjährigen Zulassungsverfahren offengelegt. Schrittweise hat sie Irrtümer eingeräumt: Zunächst redete sie von „Individualfehlern", dann von 32 irrtümlichen Ablehnungsbescheiden, diese wurden auf 39 und später auf 69 nach oben korrigiert. Insgesamt betroffen von einer falschen Berechnung der Eignungspunktzahlen seien 130 Bewerber gewesen, später nannte sie dann 196 Fälle. Nach wie vor legt sie dabei nicht alle Fakten auf den Tisch.

Im August nannte die Uni Hohenheim einen Bewerberansturm mit 7418 Bewerbungen – einem Zuwachs von 16% im Vergleich zum Vorjahr. In der ersten Augusthälfte verschickte sie die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide.

Intern wurde man, laut Auskünften gegenüber der Presse, auf Verfahrensfehler aufmerksam, nachdem sich mehrere abgelehnte Bewerber bei der Uni beschwert hatten.
Es wurde am 16.8.2007 uniintern eine Liste erstellt, auf der alle Bewerbernummern derjenigen aufgeführt sind, die sich für einen BA-Studiengang/ 1. Fachsemester beworben hatten und bei denen als Eignungsnote 0 Punkte erschien. Dies war laut Liste in 1.691 Fällen geschehen. Die chronologisch aufgeführten Bewerbernummern reichen bis zur Zahl 8640.

Auch die inzwischen ins Internet gestellte Übersicht zum Stand des Zulassungsverfahrens und zur Anzahl der Bewerbungen gibt keinen Aufschluss über die Anzahl derer, die nicht korrekt im Hauptverfahren berücksichtigt wurden, da hier der Stand vom 20.8.2007 ausgewiesen ist. Außerdem wissen die "falsch gepunkteten" nichts über ihren Punktestand, da ihnen dieser im Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid nicht mitgeteilt wird.

Die Uni Hohenheim muss unverzüglich offenlegen,
- wie viele Personen mit Stand 16.8.2007 nicht korrekt im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden,
- wie viele davon aufgrund des Verfahrensfehlers zu Unrecht einen Ablehnungsbescheid erhalten haben,
- ob sie alle Personen unverzüglich in Kenntnis gesetzt hat über die falsche Berechnung ihrer Rangnummer im Auswahlverfahren und ob sie ihnen die Korrektur mitgeteilt hat, damit sie eine realistische Einschätzung erhalten über ihre Chancen, im Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erhalten.

2. Ein Studienplatz für jede und jeden Betroffenen

Die Uni Hohenheim muss sicherstellen, dass allen Bewerberinnen und Bewerbern, denen aufgrund dieses Verfahrensfehlers Nachteile entstanden sind, ein Studienplatz an der Uni Hohenheim angeboten wird. Dabei kann es nicht ausreichen, im Falle von Beschwerden von Seiten der Studierwilligen ein solches Angebot zu machen. Auch ist es nicht genug, die Fälle derer zu korrigieren, die zu Unrecht einen Ablehnungsbescheid erhielten. Es müssen alle, die im Verfahren eine falsche Rangnummer erhielten, über den Fehler und ihre korrekte Positionierung im Nachrückverfahren informiert werden, um den entstandenen Schaden wenigstens zum Teil wieder gut zu machen.

3. Rechtssicherheit und Transparenz der Auswahlverfahren garantieren

Künftig muss jede Bewerberin und jeder Bewerber ein Kontrolldatenblatt erhalten, mit dem nachvollzogen werden kann, wie die eigenen Daten im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden und zu welcher Positionierung auf der Rangliste dies geführt hat.
Ablehnungs- und Zulassungsbescheide müssen die Punktezahl erkennen lassen, aufgrund derer die Rangnummern im Auswahlverfahren vergeben wurden.
Im Internet muss nachvollziehbar sein, wie der Stand des Auswahlverfahrens jeweils ist.

All dies sind Grundvoraussetzungen für ein transparentes Verfahren und all dies ist bei der Universität Hohenheim bislang noch nicht gegeben.

Das Ministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren zuverlässig und rechtssicher werden. Dafür sind offenkundig Kontrollen unverzichtbar.

Ministerium und Hochschulen haben für eine ausreichende Personalausstattung zur zügigen und zuverlässigen Durchführung der Auswahlverfahren zu sorgen. 

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Theresia Bauer
Theresia Bauer