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30.04.04 Land lenkt ein bei doppelter Staatsbürgerschaft: Grüne fordern weiter Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Pressemitteilung: Alle EU-Länder mit Gegenseitigkeitsprinzip zulassen 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Theresia Bauer erklärte, die Zulassung der Einbürgerung von EU-Ausländern sei mehr als überfällig. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine erfreulich klare Entscheidung getroffen. „Es war höchste Zeit. Stets muss dass Land von Gerichten korrigiert werde, wenn es um Einbürgerung geht. Diese restriktive Haltung der Landesregierung offenbart ein gerüttelt Maß an Misstrauen gegenüber der europäischen Entwicklung. Die Mobilität der Menschen in Europa ist erwünscht, die Tatsache, dass Engländer, Italiener oder Spanier hier Wurzeln schlagen jedoch nicht. Das ist wirklichkeitsfremd."

Theresia Bauer forderte die Landesregierung auf, die Doppelstaatsbürgerschaft für alle Länder der EU zu ermöglichen, bei denen das Gegenseitigkeitsprinzip greift. Die Entscheidung von Innenminister Schäuble, für Frankreich, Italien und Griechenland die Doppelstaatsbürgerschaft jetzt zuzulassen, sie den anderen Ländern aber zu verweigern, sei Haarspalterei und rechtswidrig. Das Urteil vom 20. April 2004 hat ausdrücklich verneint, dass – wie von der baden-württembergischen Landesregierung stets gefordert – die Gegenseite ein einklagbares Einbürgerungsrecht haben müsse.

„Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 die Einbürgerung für EU-Staatsangehörige erleichtern wollen. Diese Erleichterung würde nicht erreicht, wenn man für die Gegenseitigkeit verlangte, dass auch andere EU-Staaten die im Wesentlichen nur in Deutschland verankerte Anspruchseinbürgerung vorsehen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss nicht nur das Einbürgerungsrecht, sondern auch die Einbürgerungspraxis dem Gegenseitigkeitserfordernis gerecht werden. Das ist in Bezug auf Griechenland vom Verwaltungsgerichtshof festgestellt worden", so heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Urteil.

Theresia Bauer: „Welches EU-Land die doppelte Staatsbürgerschaft auch immer zulässt, dessen Bürger sollten hier genauso behandelt werden. Das Land sollte sich die peinliche Erfahrung des Nachbarlandes Bayern ersparen, ein weiteres Mal vor Gericht zu scheitern, denn die Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichts lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wir werden in der nächsten Plenarsitzung diese Problematik ansprechen." 

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Theresia Bauer
Theresia Bauer