Erneute Landesförderung für Heidelberger Sportstätten

Theresia Bauer: Die Landesregierung fördert die Erweiterung des Turnzentrums Süd und die Renovierung der Sporthalle des Helmholtz-Gymnasiums

Mit insgesamt 384.000 Euro unterstützt das Land die Erweiterung des Turnzentrums Süd um eine Turnhalle in Kirchheim und die Renovierung der Sporthalle des Helmholtz-Gymnasiums. „Moderne Sportstätten sind wichtig für einen guten Schul- und Vereinssport. Insbesondere da die Vereine wichtige Träger für Integration, Inklusion und Gesundheitsförderung vor Ort sind, “ so die Heidelberger Landtagsabgeordnete Theresia Bauer.

So bekommt das Turnzentrum Süd eine neue Turnhalle im Passivhausstandard. Eine entsprechende Erweiterung war notwendig, da das bestehende Turnzentrum für Kinder, Schule, Breiten- und Spitzensport für die gestiegenen Anforderungen zu klein wurde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3,2 Millionen Euro. Davon übernimmt das Land 270.000 Euro.

Die Renovierung der Sporthalle des Helmholtz-Gymnasiums erfolgt, damit die inzwischen verschlissenen Bereiche erneuert und der Schulsport wieder sein vielfältiges Angebot übernehmen kann. Die Gesamtkosten betragen 380.000 Euro. Der Landeszuschuss beträgt hier insgesamt 114.000 Euro.

„Die hier getätigten Investitionen zahlen sich für die ganze Gesellschaft aus. Mit der Bezuschussung des kommunalen Sportstättenbaus unterstreicht das Land, wie wichtig eine nachhaltige Infrastruktur bei den Sportstätten vor Ort ist“, so Theresia Bauer abschließend.

Landesweit fördert die Landesregierung 108 kommunale Bauprojekte mit 18,3 Millionen Euro. Auf die Projekte haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die Kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

 

Hintergrund

Insgesamt lagen 226 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 46 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnten davon gut jeder zweite Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die jetzt nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

 

Menü