Heidelberger Schulen erhalten 2,4 Mio. Euro aus Schulsanierungsfonds des Landes

Theresia Bauer: „Gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen“

Generalsanierung, Brandschutzmaßnahmen und neue Datenleitungen: Mit einem großen Sanierungsprogramm hilft die grün-geführte Regierung landesweit Schulen, ihre Gebäude und ihre Technik zu erneuern. Auch Heidelberger Schulen profitieren mit insgesamt rund 2,4 Millionen Euro von den dringend benötigten Mitteln:

  • Kurfürst-Friedrich-Gymnasium: 286.000 Euro für Renovierung des Verwaltungstraktes, des Computerraums, Datenleitungen, Brandschutzmaßnahmen an den Decken
  • Carl-Bosch-Schule: 962.000 Euro für Brandschutzmaßnahmen, WC-Sanierung, Lüftungsanlage, Beleuchtung
  • Hölderlin-Gymnasium: 1.166.000 Euro für Generalsanierung Haus 2 (Generalsanierung WC-Anlage, Lüftungsanlage), Haus 3 (Sanierung aller Oberflächen), Haus 4 (Schallschutzmaßnahmen, Sanierung aller Oberflächen, Fenster, Dach, Elektro, Sanitär, Heizung)

Die Heidelberger Landtagsabgeordnete Theresia Bauer dazu: „Es ist wichtig und richtig, dass diese Maßnahmen vom Land unterstützt werden. Der Sanierungsbedarf in Heidelberg ist ohne Frage dringend und groß. Fenster und Dächer müssen renoviert, Schultoiletten saniert, Datenleitungen verlegt, Computerräume erneuert und in Brandschutzmaßnahmen investiert werden.“

Im kommunalen Sanierungsfonds sind in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 304,6 Millionen Euro verfügbar. Damit können 341 Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. „So greift das Land den Kommunen flächendeckend unter die Arme, damit sie die Mängel in den Schulen rascher und effektiver beseitigen können“, sagt Theresia Bauer. Aufgabenträger sind die Kommunen und die freien Schulträger. Das Land und der Bund unterstützen die Träger bei dieser gewaltigen Herausforderung. Theresia Bauer weiter: „Das Förderprogramm ist eine echte Zukunftsinvestition und eine Investition in gute Bildung. Denn gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen.“

Ob eine Schule für ihr Sanierungsprojekt öffentliche Gelder erhält, orientiert sich an festen Vorgaben: So kommen Bauvorhaben von mehr als 200.000 Euro in Frage. Bewilligt werden die Anträge vom zuständigen Regierungspräsidium.

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